Stefan Schmitz
2013-07-23 15:24:18 UTC
Mich würde mal interessieren, was genau ein Zusteller machen muss, wenn er ein gerichtliches Schreiben förmlich zuzustellen hat.
Bei Wikipedia finde ich ein Formular, das er auszufüllen hat. Das kann aber nicht alles sein.
Ich bekam heute so ein Schriftstück. Der Briefträger kam die Treppe hoch, fragte ob ich der Adressat bin und überreichte mir einen gelben Briefumschlag. Weder fragte er nach meinem Ausweis, noch wollte er eine Unterschrift. Was, wenn nicht ich, sondern mein Mitbewohner die Tür geöffnet und sich als ich ausgegeben hätte?
Bevor er mir den Umschlag gab, riß er einen schmalen gelben Streifen davon ab oder zog ihn raus. Was ist das für ein Streifen? Auf dem Umschlag hatte er schon vorher das Datum eingetragen und unterschrieben. Was, wenn er ihn gar nicht hätte zustellen können? Wann füllt er das zugehörige Formular aus?
Gilt diese Form der Zustellung als Beweis über den Inhalt des Schreibens? Wenn ja, wie geht das, wenn es doch im verschlossenen Umschlag ist?
Bei Wikipedia finde ich ein Formular, das er auszufüllen hat. Das kann aber nicht alles sein.
Ich bekam heute so ein Schriftstück. Der Briefträger kam die Treppe hoch, fragte ob ich der Adressat bin und überreichte mir einen gelben Briefumschlag. Weder fragte er nach meinem Ausweis, noch wollte er eine Unterschrift. Was, wenn nicht ich, sondern mein Mitbewohner die Tür geöffnet und sich als ich ausgegeben hätte?
Bevor er mir den Umschlag gab, riß er einen schmalen gelben Streifen davon ab oder zog ihn raus. Was ist das für ein Streifen? Auf dem Umschlag hatte er schon vorher das Datum eingetragen und unterschrieben. Was, wenn er ihn gar nicht hätte zustellen können? Wann füllt er das zugehörige Formular aus?
Gilt diese Form der Zustellung als Beweis über den Inhalt des Schreibens? Wenn ja, wie geht das, wenn es doch im verschlossenen Umschlag ist?