Discussion:
Annahme verweigern bei Warensendung möglich?
(zu alt für eine Antwort)
Jan Richert
2007-01-10 12:56:16 UTC
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Hallo,

mir wurde vom Postboten oder evtl. einem Nachbarn, der die Sendung
angenommen hat, eine Warensendung vor die Wohnungstür gelegt. Da ich
diese nicht wollte, habe ich "Annahme verweigert" draufgeschrieben und
wollte sie eben am Postschalter abgeben.

Dort sagte man mir, die Annahmeverweigerung wäre nur beim Postboten
direkt möglich gewesen und jetzt nicht mehr. Wenn es ein Brief wäre,
würde das jetzt so gehen, aber nicht bei einer Warensendung.

Was stimmt?

Danke

Jan
Ralf Kusmierz
2007-01-10 13:13:13 UTC
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X-No-Archive: Yes
Post by Jan Richert
Dort sagte man mir, die Annahmeverweigerung wäre nur beim Postboten
direkt möglich gewesen und jetzt nicht mehr. Wenn es ein Brief wäre,
würde das jetzt so gehen, aber nicht bei einer Warensendung.
Was stimmt?
Verlang den Vorgesetzten und die Aufnahme einer schriftlichen
Beschwerde.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Rainer Wahl
2007-01-10 14:18:27 UTC
Permalink
Post by Jan Richert
mir wurde vom Postboten oder evtl. einem Nachbarn, der die Sendung
angenommen hat, eine Warensendung vor die Wohnungstür gelegt. Da
ich diese nicht wollte, habe ich "Annahme verweigert"
draufgeschrieben und wollte sie eben am Postschalter abgeben.
Dort sagte man mir, die Annahmeverweigerung wäre nur beim
Postboten direkt möglich gewesen und jetzt nicht mehr. Wenn es ein
Brief wäre, würde das jetzt so gehen, aber nicht bei einer
Warensendung.
Blödsinn. Stell die Warensendung einfach wieder vor die Tür mit einem
Zettel dran, der Zusteller soll die Sendung wieder mitnehmen, weil du
sie nicht willst. Oder bitte ihn bei dir zu klingeln, wenn du da bist.
Außer die Warensendung ist so groß/schwer, das sie nur der
Paketzusteller mitnehmen kann (der sie dann auch gebracht haben müßte).
Dann aber hast du es genau richtig gemacht. Auch sonst ist nichts gegen
dein Vorgehen einzuwenden. Deine Beschreibung hört sich für mich nach
einer Postagentur an (Poststelle in einem Schreibwarenladen etc.).


-=( Rainer )=-
--
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Marion Scheffels
2007-01-10 22:26:29 UTC
Permalink
Post by Jan Richert
Dort sagte man mir, die Annahmeverweigerung wäre nur beim Postboten
direkt möglich gewesen und jetzt nicht mehr. Wenn es ein Brief wäre,
würde das jetzt so gehen, aber nicht bei einer Warensendung.
Was stimmt?
Wär mir neu, wäre aber auch durchaus plausibel - wenn die Warensendung
offen versandt wurde. Da wäre nicht feststellbar, ob der Empfänger sich
bedient hat, weil sie eben problemlos öffnebar ist.
Geöffnete Sendungen - auch Briefe - können nämlich nicht nachträglich
verweigert werden.

Aber wie gesagt: das wäre mir neu.

MarionS
--
***@marions.de

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"Thanks to me they were right!" - Q
(GoldenEye)
Marc Haber
2007-02-09 12:39:00 UTC
Permalink
Post by Marion Scheffels
Geöffnete Sendungen - auch Briefe - können nämlich nicht nachträglich
verweigert werden.
Sprich, ich kann die Werbung meiner Bank nicht verweigern, weil ich
die Post aufmachen muss um nachzugucke ob vielleicht nicht doch was
wichtiges drin steht?

Grüße
Marc
--
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Andreas Portz
2007-02-09 12:44:31 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Sprich, ich kann die Werbung meiner Bank nicht verweigern, weil ich
die Post aufmachen muss um nachzugucke ob vielleicht nicht doch was
wichtiges drin steht?
(Massen)Werbesendungen kannst du relativ leicht am aufgedruckten Porto
identifizieren, da keine persönlichen Mitteilungen über diese
vergünstigte Infopost versendet werden dürfen.


-Andreas
--
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2007-02-18 01:57:01 UTC
Permalink
Post by Marion Scheffels
Wär mir neu, wäre aber auch durchaus plausibel - wenn die Warensendung
offen versandt wurde. Da wäre nicht feststellbar, ob der Empfänger sich
bedient hat, weil sie eben problemlos öffnebar ist.
Geöffnete Sendungen - auch Briefe - können nämlich nicht nachträglich
verweigert werden.
Wenn sie bereits offen vom Absender verschickt wurden, dann können sie
schon nachträglich verweigert werden. Selbiges dürfte daher auch für
die Waren- oder Büchersendung zutreffen.

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