Discussion:
Einschreiben + Rueckschein an Grosskunden PLZ
(zu alt für eine Antwort)
Jens Zenker
2005-08-25 16:56:00 UTC
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Hallo alle zusammen,

vielleicht für viele von Euch eine banale Frage...

Wenn Ihr ein Einschreiben + Rückschein an einen Empfänger versenden
müsstet, welcher eine Großkundenpostleitzahl besitzt (und Schreiben
eigentlich auch an diese Adresse gehen sollen), würdet ihr es an diese
Adresse schicken, oder doch lieber an die Hausadresse (wäre in meinem Fall
der selbe Ort)?

Meine Frage deshalb, weil ich schon gelesen habe, das es vereinzelt
Probleme geben soll, wenn Einschreiben mit Rückschein an die Adresse mit
Großkundenpostleitzahl gehen, wo ja in der Regel nur der Name, die PLZ und
der Ort vermerkt ist. Bei normalen Briefen wird es ja da keine Probleme
geben (dazu sind ja solche Großkunden PLZ da) aber bei Einschreiben +
Rückschein, wo ja der Empfang quittiert werden muss....

Was meint ihr?
--
Gruß Jens
Harald Hengel
2005-08-25 17:52:33 UTC
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Post by Jens Zenker
Wenn Ihr ein Einschreiben + Rückschein an einen Empfänger versenden
müsstet, welcher eine Großkundenpostleitzahl besitzt (und Schreiben
eigentlich auch an diese Adresse gehen sollen), würdet ihr es an diese
Adresse schicken, oder doch lieber an die Hausadresse (wäre in meinem
Fall der selbe Ort)?
Nein, solche Unternehmen haben in der Regel einen Postbevollmächtigten, der
die Einschreiben annimmt. Die andere Adresse kann nur zu Problemen führen,
weil dort kein Postbevollmächtigter sitzt, vermutlich wird die Post es
allerdings an die Adresse der der Großkundenpostleitzahl zuordnen, egal wie
es adressiert ist.

Harald
Jens Zenker
2005-08-25 20:58:32 UTC
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Post by Harald Hengel
Nein, solche Unternehmen haben in der Regel einen Postbevollmächtigten, der
die Einschreiben annimmt. Die andere Adresse kann nur zu Problemen führen,
weil dort kein Postbevollmächtigter sitzt,
Das könnte natürlich sein, ich werde es an die Adresse mit der
Großkundenpostleitzahl schicken, zumal Schreiben auch dorthin geschickt
werden sollen (und nicht an die Hausadresse).

Als Dienstleistungsunternehmen (wo auch Vetragskündigungen etc. anfallen)
müssen die ja schließlich damit rechen, das auch Einschreiben mit
Rückschein an diese Adresse geschickt werden, und wenn das...
Post by Harald Hengel
vermutlich wird die Post es allerdings an die Adresse der der
Großkundenpostleitzahl zuordnen, egal wie es adressiert ist.
....passieren sollte, dann ist es eh sinnlos an die Hausadresse zu
schicken.

Danke für Deine Antwort.
--
Gruß Jens
André Wilkens
2005-08-26 18:44:52 UTC
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Post by Jens Zenker
Als Dienstleistungsunternehmen (wo auch Vetragskündigungen etc. anfallen)
müssen die ja schließlich damit rechen, das auch Einschreiben mit
Rückschein an diese Adresse geschickt werden, und wenn das...
Post by Harald Hengel
vermutlich wird die Post es allerdings an die Adresse der der
Großkundenpostleitzahl zuordnen, egal wie es adressiert ist.
....passieren sollte, dann ist es eh sinnlos an die Hausadresse zu
schicken.
Ist es auch:
Die Sendungen mit der "Hausanschrift" werden den Sendungen der
Großkunden-PLZ zugeordent.
--
André
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