Michael Kreienberg
2019-03-15 18:31:48 UTC
Hallo,
mein 13-Jähriger Sohn sollte für mich ein DHL-Standardpaket abholen. Ich
habe zu diesem Zweck eine "Vollmacht zur Paketabholung" von DHL
ausgefüllt und Sohnemann mit seinem Ausweis zur Filiale (im
Einzelhandel) geschickt.
DHL-Standardpaket meint ein 0815-Paket ohne jede
Zusatzleitung/Vorausverfügung (wie Identitätsprüfung, Altersprüfung oder
Ü18 etc.).
Hat nicht geklappt, die Filiale weigert sich, das Paket herauszugeben,
da der Vollmachtnehmer mind. 18 Jahre alt sein muss, auf der Webseite
von DHL steht hingegen:
"Bitte beachten Sie, dass Ihre Sendung nur an bevollmächtigte Personen
ausgegeben werden kann, die einen Personalausweis oder ein anderes
Dokument zum Identitätsnachweis und die Benachrichtigungskarte in der
Filiale vorlegen. Der Bevollmächtigte muss nicht volljährig sein, wenn
er eine Postvollmacht sowie einen amtlichen Ausweis vorweisen kann.
Unabhängig vom Alter ist eine Vertretung ausgeschlossen, wenn beim
Bevollmächtigten aus anderen Gründen eine Geschäftsunfähigkeit
vorliegt." (vgl. https://www.deutschepost.de/de/p/postvollmacht.html)
Weiß jemand, ob DHL seinen Filialpartnern diesbezüglich einen
Ermessensspielraum oder besondere Nebenabsprachen eingesteht? Oder
anders gefragt, gibt es von DHL Dokumente, wo ich die Regeln etwas
genauer nachlesen kann?
Vielen Dank im Voraus für einen Tipp.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kreienberg
mein 13-Jähriger Sohn sollte für mich ein DHL-Standardpaket abholen. Ich
habe zu diesem Zweck eine "Vollmacht zur Paketabholung" von DHL
ausgefüllt und Sohnemann mit seinem Ausweis zur Filiale (im
Einzelhandel) geschickt.
DHL-Standardpaket meint ein 0815-Paket ohne jede
Zusatzleitung/Vorausverfügung (wie Identitätsprüfung, Altersprüfung oder
Ü18 etc.).
Hat nicht geklappt, die Filiale weigert sich, das Paket herauszugeben,
da der Vollmachtnehmer mind. 18 Jahre alt sein muss, auf der Webseite
von DHL steht hingegen:
"Bitte beachten Sie, dass Ihre Sendung nur an bevollmächtigte Personen
ausgegeben werden kann, die einen Personalausweis oder ein anderes
Dokument zum Identitätsnachweis und die Benachrichtigungskarte in der
Filiale vorlegen. Der Bevollmächtigte muss nicht volljährig sein, wenn
er eine Postvollmacht sowie einen amtlichen Ausweis vorweisen kann.
Unabhängig vom Alter ist eine Vertretung ausgeschlossen, wenn beim
Bevollmächtigten aus anderen Gründen eine Geschäftsunfähigkeit
vorliegt." (vgl. https://www.deutschepost.de/de/p/postvollmacht.html)
Weiß jemand, ob DHL seinen Filialpartnern diesbezüglich einen
Ermessensspielraum oder besondere Nebenabsprachen eingesteht? Oder
anders gefragt, gibt es von DHL Dokumente, wo ich die Regeln etwas
genauer nachlesen kann?
Vielen Dank im Voraus für einen Tipp.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kreienberg