Discussion:
Einmalige Vollmacht zur Paketabholung - DHL-Standardpaket
(zu alt für eine Antwort)
Michael Kreienberg
2019-03-15 18:31:48 UTC
Permalink
Hallo,

mein 13-Jähriger Sohn sollte für mich ein DHL-Standardpaket abholen. Ich
habe zu diesem Zweck eine "Vollmacht zur Paketabholung" von DHL
ausgefüllt und Sohnemann mit seinem Ausweis zur Filiale (im
Einzelhandel) geschickt.

DHL-Standardpaket meint ein 0815-Paket ohne jede
Zusatzleitung/Vorausverfügung (wie Identitätsprüfung, Altersprüfung oder
Ü18 etc.).

Hat nicht geklappt, die Filiale weigert sich, das Paket herauszugeben,
da der Vollmachtnehmer mind. 18 Jahre alt sein muss, auf der Webseite
von DHL steht hingegen:

"Bitte beachten Sie, dass Ihre Sendung nur an bevollmächtigte Personen
ausgegeben werden kann, die einen Personalausweis oder ein anderes
Dokument zum Identitätsnachweis und die Benachrichtigungskarte in der
Filiale vorlegen. Der Bevollmächtigte muss nicht volljährig sein, wenn
er eine Postvollmacht sowie einen amtlichen Ausweis vorweisen kann.
Unabhängig vom Alter ist eine Vertretung ausgeschlossen, wenn beim
Bevollmächtigten aus anderen Gründen eine Geschäftsunfähigkeit
vorliegt." (vgl. https://www.deutschepost.de/de/p/postvollmacht.html)

Weiß jemand, ob DHL seinen Filialpartnern diesbezüglich einen
Ermessensspielraum oder besondere Nebenabsprachen eingesteht? Oder
anders gefragt, gibt es von DHL Dokumente, wo ich die Regeln etwas
genauer nachlesen kann?

Vielen Dank im Voraus für einen Tipp.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kreienberg
Marion Scheffels
2019-03-15 20:11:01 UTC
Permalink
Post by Michael Kreienberg
Weiß jemand, ob DHL seinen Filialpartnern diesbezüglich einen
Ermessensspielraum oder besondere Nebenabsprachen eingesteht?
Von einem Ermessensspielraum oder sowas ist mir nichts bekannt
(abgesehen von den üblichen Unregelmäßigkeiten). Wenn die Unterlagen
in Ordnung sind, steht dem nichts entgegen.
Ich vermute, ich hätte auch wegen des Inhalts nicht zu spekulieren
(z.B. im Falle eines Weinkartons).

MarionS
--
***@marions.de

"Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?"
"Wieviel sind denn da drin?"
Michael Kreienberg
2019-03-16 08:43:19 UTC
Permalink
Hallo Marion,

Danke für die Rückmeldung.

Auf der Webseite https://www.deutschepost.de/de/p/postvollmacht.html
werden zwei Vollmachtsvordrucke angeboten: "Postvollmacht" und
"Vollmacht zur Paketabholung".

Der Satz "Der Bevollmächtigte muss nicht volljährig sein, wenn er eine
Postvollmacht sowie einen amtlichen Ausweis vorweisen kann." bezieht
sich auf die Postvollmacht, vielleicht gilt für die Vollmacht zur
Paketabholung Anderes?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kreienberg
Marion Scheffels
2019-03-16 10:30:40 UTC
Permalink
Post by Michael Kreienberg
Der Satz "Der Bevollmächtigte muss nicht volljährig sein, wenn er eine
Postvollmacht sowie einen amtlichen Ausweis vorweisen kann." bezieht
sich auf die Postvollmacht, vielleicht gilt für die Vollmacht zur
Paketabholung Anderes?
Der Spaß ist, dass die Postvollmacht die Paketvollmacht beinhaltet.

Die Postvollmacht gilt für alle Sendungen, man kann damit sowohl
Briefe als auch Pakete oder Postzustellungsaufträge abholen (und den
nicht nachgewisenen Rest sowieso) bis hin zu eigenhändigen Sendungen
(extra Option). Dafür haben wir auch scheckkartengroße Formulare
vorrätig. Die Postvollmacht gilt solange, bis der Vollmachtgeber das
Kärtchen wieder einzieht oder bis zu einem optional angegebenen
Verfalldatum.
Die Paketvollmacht wird wohl der Ausdruck sein, den ich immer wieder
mal zu sehen bekomme, da wurden wir nicht mal zu geschult oder sowas.
Die ist immer nur für ein bestimmtes Paket, dabei wird die Paketnummer
auch mit angegeben.
Eiine Vollmacht für eine einzelne Abholung kann man auch immer auf dem
Benachrichtigungsschein selbst erteilen - und dort müsste dann ja
ebenfalls eine Einschränkung draufstehen und das Wort "volljährig" ist
ja vergleichweise einfach zu verbauen.

Im Serviceheft "Leistungen und Preise" steht auf Seite 108 unter
"Vollmachten" auch nix von Volljährigkeit.
http://www.deutschepost.de/preise
Post by Michael Kreienberg
Können oder wollen Sie Sendungen auf Ihren Namen nicht persönlich
abholen oder entgegennehmen, besteht die Möglichkeit, durch eine
einfache schriftliche Erklärung jemanden zur Abholung zu
bevollmächti-gen. Die Vollmacht kann einmalig direkt auf der
Benachrichtigungskarte für die dort genannten Sendungen oder
dauerhaft für alle Sendungen mittels einer formlosen schriftlichen
Erklärung erteilt werden. Der Bevollmächtigte weist gegenüber der
Deutschen Post durch Vorlage dieser Erklärung und seines Ausweises
seine Empfangsberechtigung nach. Auch für Ehegatten ist eine
Bevollmächtigung erforderlich.
Das Blöde ist natürlich, dass ein Kind da nicht unbedingt
argumentieren kann wie ein Großer.
"Wo steht das, dass der Bevollmächtigte volljährig sein muss?" ist
nämlich ne verdammt gute Frage.

MarionS
--
***@marions.de

"Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?"
"Wieviel sind denn da drin?"
Marc Haber
2019-03-16 15:16:36 UTC
Permalink
Post by Marion Scheffels
Das Blöde ist natürlich, dass ein Kind da nicht unbedingt
argumentieren kann wie ein Großer.
"Wo steht das, dass der Bevollmächtigte volljährig sein muss?" ist
nämlich ne verdammt gute Frage.
Jemand, der sich so eine Regel aus den Fingern saugt, wird um eine
passende Ausrede, notfalls "das ist eine interne Anweisung, die ich
Dir nicht zeigen darf, da internes Dokument", nicht verlegen sein.

Grüße
Marc
--
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Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
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Marion Scheffels
2019-03-16 19:05:17 UTC
Permalink
On Sat, 16 Mar 2019 16:16:36 +0100, Marc Haber
Post by Marc Haber
Jemand, der sich so eine Regel aus den Fingern saugt, wird um eine
passende Ausrede, notfalls "das ist eine interne Anweisung, die ich
Dir nicht zeigen darf, da internes Dokument", nicht verlegen sein.
Naja, "aus den Fingern saugen"... warum sollte er? Ich finde einen
Irrtum wahrscheinlicher, oder dass der Mitarbeiter eigentlich guten
Willens über den Inhalt des Paketes urteilt und es einem
Minderjährigen nicht geben will - oder auch nicht weiß, dass auf
Wunsch der Eltern tatsächlich auch einem 13jährigen ein Perso
ausgestellt wird und nicht grundsätzlch erst ab 16, und er den Perso
für ne Fälschung hält. Weiß der Himmel.

Aber andersrum hast du recht: wenn ein Kunde *mich* auffordert, zu
zeigen, wo irgendwas steht, verweise ich ihn ggf. an den Kundenservice
und mache mir die Arbeit nicht. Davon ab bekomme ich manchmal
Informationen tatsächlich über das Filialportal, dessen Inhalte ich
nicht herzeigen darf (zumal die Texte dort nicht unbedingt
"kundengerecht" sind, also z.B. unverblümt von Geldwäsche reden, was
ohnehin angesäuerte Kunden so richtig schön hochgehen lässt).

MarionS
--
***@marions.de

"Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?"
"Wieviel sind denn da drin?"
Michael Kreienberg
2019-03-17 09:38:35 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Marion Scheffels
Naja, "aus den Fingern saugen"... warum sollte er? Ich finde einen
Irrtum wahrscheinlicher, oder dass der Mitarbeiter eigentlich guten
Willens über den Inhalt des Paketes urteilt und es einem
Minderjährigen nicht geben will - oder auch nicht weiß, dass auf
Wunsch der Eltern tatsächlich auch einem 13jährigen ein Perso
ausgestellt wird und nicht grundsätzlch erst ab 16, und er den Perso
für ne Fälschung hält. Weiß der Himmel.
Aber andersrum hast du recht: wenn ein Kunde *mich* auffordert, zu
zeigen, wo irgendwas steht, verweise ich ihn ggf. an den Kundenservice
und mache mir die Arbeit nicht.
Es ist noch viel schlimmer, was der Kundenservice erzählt, interessiert
nicht weiter:

Inhalt des Pakets ist ein Patchkabel, der Absender ist nicht dafür
bekannt, irgendwelche "tollen Sachen" für Erwachsene im Portfolio zu
haben, der Karton ist völlig unverfänglich. Mein Sohn war beim
Abholversuch mit seinem eigenen Reisepass (ist mit Foto versehen) und
natürlich der ausgefüllten Abholvollmacht ausgestattet.

Ich habe das Paket nun selbst, trotz Fieber, abgeholt. Ein Irrtum oder
guter Willen kann ausgeschlossen werden: Im Gespräch wurde mir sinngemäß
von Frau DHL-Filialbetreiberin und ihrer Mitarbeiterin (= komplette
Mannschaft) selbstbewusst Folgendes mit auf den Weg gegeben:
a) Die von mir ausgedruckte DHL-Webseite mit dem Passus "nicht
Volljährig" interessiert sie nicht, verbunden mit dem sinngemäßen
Hinweis, dass DHL viel erzählt, wenn der Tag lang ist. Das heißt,
weitere Einlassungen des DHL-Supports brauche ich gar nicht beizubringen.
b) Paketabholer müssen bei ihr grundsätzlich voll Geschäftsfähig, sprich
mind. 18 Jahre alt sein.

Auf dieser Basis macht das DHL-Produkt Alterssichtprüfung Ü16 dann auch
keinen Sinn mehr, wenn doch ein Jeder Ü18 sein muss.

Da es in meinem Fall zwischen dem betroffenen DHL-Paketshop und der
Deutschen Post DHL (Franchisegeber) leider augenscheinlich
unversöhnliche Rechtsauffassungen und keine vertrauensvolle
Zusammenarbeit gibt, habe ich nun die Bundesnetzagentur im Rahmen einer
Beschwerde gebeten, sich der Sache anzunehmen, da alle Kunden (auch
solche mit Produkten, die der PUDLV unterliegen) auf eine verbindliche
und rechtssichere Vorgehensweise für die Bevollmächtigung von Abholungen
(z. B. im Krankheitsfall) angewiesen sind.

Ich habe bei der BNetzA angeregt, im Hause Deutsche Post DHL auf eine
eindeutige Regelung für Minderjährige bei allen Abholvollmachten
hinzuwirken. Eventuell ist es sinnvoll, diese eindeutigen Regelungen
künftig direkt in den PDF-Formularen unmissverständlich zu hinterlegen,
da das Qualifikationsniveau der DHL-Filialen im Einzelhandel leider
stark schwankend ist, oder anders ausgedrückt: DHL hat im
Rhein-Main-Gebiet leider ein Talent, völlig ungeeignete Partner im
Einzelhandel unter Vertrag zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kreienberg
Siegfrid Breuer
2019-03-17 18:15:00 UTC
Permalink
Post by Michael Kreienberg
guter Willen kann ausgeschlossen werden: Im Gespräch wurde mir
sinngemäß von Frau DHL-Filialbetreiberin und ihrer Mitarbeiterin (=
komplette Mannschaft) selbstbewusst Folgendes mit auf den Weg
gegeben: a) Die von mir ausgedruckte DHL-Webseite mit dem Passus
"nicht Volljährig" interessiert sie nicht, verbunden mit dem
sinngemäßen Hinweis, dass DHL viel erzählt, wenn der Tag lang ist.
Das heißt, weitere Einlassungen des DHL-Supports brauche ich gar
nicht beizubringen.
Das ist eine natuerliche Folge davon, dass bisher zuverlaessige
Postfilialen reihenweise geschlossen werden, und stattdessen
irgendwelche trotteligen HiWis, die schnell genug "Hier! Hier"
gerufen haben, mit Aufgaben betraut werden, die sie massiv
ueberfordern. Der vietnamesiche Kiosk-Freak, der hier neuerdings
als DHL-Abwurfstelle fungiert, ist zum Beispiel zu bloed fuer eine
sinnvolle Lagerhaltung. Wenn der deutsche Aushilfsrentner nicht da
ist, bricht dem alles zusammen, und er sucht Ewigkeiten nach den
Sendungen.
--
Post by Michael Kreienberg
Aber leider ist uns mit Schimpfen nicht geholfen.
[schimpft Ohlemacher in <***@4ax.com>]
-> das Wahrheitsministerium raet: <http://www.hinterfotz.de/boese.html> <-
Marion Scheffels
2019-03-18 14:58:33 UTC
Permalink
Post by Michael Kreienberg
a) Die von mir ausgedruckte DHL-Webseite mit dem Passus "nicht
Volljährig" interessiert sie nicht, verbunden mit dem sinngemäßen
Hinweis, dass DHL viel erzählt, wenn der Tag lang ist. Das heißt,
weitere Einlassungen des DHL-Supports brauche ich gar nicht beizubringen.
b) Paketabholer müssen bei ihr grundsätzlich voll Geschäftsfähig, sprich
mind. 18 Jahre alt sein.
Eieieiei...
Wenn sich die Agenturbetreiber die AGB schon selber bauen, hätte ein
eindeutiger Text in 100facher Ausführung (= ein Karton Entgelthefte,
wie wir ihn immer zu Entgeltanpassungen bekommen) sicher auch nichts
mehr genützt.
DHL kann AGB basteln wie sie wollen, wenn es die Leute nicht
interessiert...
Wäre auch nicht die erste Agentur, die "ganz plötzlich" ihre Lizenz
verliert.

MarionS
--
***@marions.de

"Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?"
"Wieviel sind denn da drin?"
Ralph A. Schmid, dk5ras
2019-03-18 15:36:20 UTC
Permalink
Post by Marion Scheffels
Wäre auch nicht die erste Agentur, die "ganz plötzlich" ihre Lizenz
verliert.
Ich bin soooo froh, daß wir noch ne richtige Post haben. Naja,
Postbank nennt sich das wohl, aber egal, jedenfalls keine
Gemüsehändler oder Textil-Läden, die so nebenbei Pakete verschieben,
sondern eben richtige Post-Leute.


-ras
--
Ralph A. Schmid +49-171-3631223 +49-911-21650056
http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/ http://www.kabuliyan.de/
Tim Landscheidt
2019-03-18 16:40:08 UTC
Permalink
Post by Ralph A. Schmid, dk5ras
Post by Marion Scheffels
Wäre auch nicht die erste Agentur, die "ganz plötzlich" ihre Lizenz
verliert.
Ich bin soooo froh, daß wir noch ne richtige Post haben. Naja,
Postbank nennt sich das wohl, aber egal, jedenfalls keine
Gemüsehändler oder Textil-Läden, die so nebenbei Pakete verschieben,
sondern eben richtige Post-Leute.
Ich bin sooo froh, dass ich meine Pakete nicht mehr in zwei
Kilometer Entfernung abholen muss, sondern maximal 500 m
entfernt; und das nicht nur zwischen 8:30 Uhr und 18:00 Uhr,
samstags von 9:30 Uhr bis 13:00 Uhr, sondern je nach Abhol-
ort ab 6:00 Uhr und bis 22:00 Uhr :-). Eine Packstation, die
näher liegt, wäre noch schöner, aber man will ja nicht gie-
rig sein.

Wenn ich alleine daran denke, wieviel Lebenszeit ich in der
Warteschlange der Postbank-Filiale damit verbracht habe, den
Angestellten dabei zuzusehen, wie sie an dem Tresen die Ab-
holscheine entgegen nahmen, damit zu dem Lager gingen, dort
kurz verweilten und dann wieder zu dem Tresen zurückgingen –
da ist mir jeder Gemüsehändler lieber. Da fällt mir ein: In
Nicht-Postbank-Filialen hatte ich bisher maximal einen Kun-
den vor mir.

Tim
Siegfrid Breuer
2019-03-18 18:33:00 UTC
Permalink
Da fällt mir ein: In Nicht-Postbank-Filialen hatte ich bisher maximal
einen Kunden vor mir.
Bei unserem vietnamesischen Hilfspaketler tust Du gut dran,
Butterbrote mitzunehmen, und evtl. einen Regenschirm, wenn
die Warteschlange wieder fast bis in naechste Viertel reicht.
--
Ich fange dann idR an, Leute uebelst zu beschimpfen, weil es einfacher
ist, jemanden zu beschimpfen, als die offensichtlichen
Unsachlichkeiten der Leute in jedem Detail herauszustellen...
[bedauert Ohlemacher in <1npp58q686qo4.fr0xfmnrd1uh$***@40tude.net>]
-> das Wahrheitsministerium raet: <http://www.hinterfotz.de/boese.html> <-
Ralph A. Schmid, dk5ras
2019-03-19 13:22:13 UTC
Permalink
Post by Tim Landscheidt
Ich bin sooo froh, dass ich meine Pakete nicht mehr in zwei
Kilometer Entfernung abholen muss, sondern maximal 500 m
entfernt; und das nicht nur zwischen 8:30 Uhr und 18:00 Uhr,
samstags von 9:30 Uhr bis 13:00 Uhr, sondern je nach Abhol-
ort ab 6:00 Uhr und bis 22:00 Uhr :-). Eine Packstation, die
näher liegt, wäre noch schöner, aber man will ja nicht gie-
rig sein.
Ich habe diese Packstation (und auch ein Postfach), aber die helfen
halt nix, wenn das Paket zu groß ist oder ein Einschreiben kommt oder
so. Den Schalter brauche ich nicht mehr oft, aber wenn mal doch - dann
funktioniert das auch.



-ras
--
Ralph A. Schmid +49-171-3631223 +49-911-21650056
http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/ http://www.kabuliyan.de/
Marc Haber
2019-03-21 10:53:20 UTC
Permalink
Post by Michael Kreienberg
Ich habe das Paket nun selbst, trotz Fieber, abgeholt. Ein Irrtum oder
guter Willen kann ausgeschlossen werden: Im Gespräch wurde mir sinngemäß
von Frau DHL-Filialbetreiberin und ihrer Mitarbeiterin (= komplette
a) Die von mir ausgedruckte DHL-Webseite mit dem Passus "nicht
Volljährig" interessiert sie nicht, verbunden mit dem sinngemäßen
Hinweis, dass DHL viel erzählt, wenn der Tag lang ist. Das heißt,
weitere Einlassungen des DHL-Supports brauche ich gar nicht beizubringen.
Ja, richtig. Als ich vor einigen Jahren in der Postagentur meines
damaligen Wohnorts auf den Kundendienst verwiesen wurde, habe ich ihn
sofort angerufen. Dort bestätigte dann meine Meinung.

Der Mensch hinter dem Schalter wollte allerdings weder meine Auskunft
glauben, noch mit dem Callcenteragenten sprechen. Der Verweis auf den
Kundendienst erfolgte somit rein aus Abwimmelgründen.

Die Agentur einen Ort weiter hat mir dann auch das Postident gemacht,
obwohl auf meinem vorläufigen Perso keine ausstellende Behörde
draufstand.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Ralph A. Schmid, dk5ras
2019-03-21 11:03:24 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Ja, richtig. Als ich vor einigen Jahren in der Postagentur meines
damaligen Wohnorts auf den Kundendienst verwiesen wurde, habe ich ihn
sofort angerufen. Dort bestätigte dann meine Meinung.
Der Mensch hinter dem Schalter wollte allerdings weder meine Auskunft
glauben, noch mit dem Callcenteragenten sprechen. Der Verweis auf den
Kundendienst erfolgte somit rein aus Abwimmelgründen.
Aber noch viel "lustiger" sind Sparkassen. Wahnsinn, was ich da gerade
erlebe, die sind echt noch im letzten Jahrtausend hängengeblieben.


-ras
--
Ralph A. Schmid +49-171-3631223 +49-911-21650056
http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/ http://www.kabuliyan.de/
Marc Haber
2019-03-22 10:28:09 UTC
Permalink
Post by Ralph A. Schmid, dk5ras
Post by Marc Haber
Ja, richtig. Als ich vor einigen Jahren in der Postagentur meines
damaligen Wohnorts auf den Kundendienst verwiesen wurde, habe ich ihn
sofort angerufen. Dort bestätigte dann meine Meinung.
Der Mensch hinter dem Schalter wollte allerdings weder meine Auskunft
glauben, noch mit dem Callcenteragenten sprechen. Der Verweis auf den
Kundendienst erfolgte somit rein aus Abwimmelgründen.
Aber noch viel "lustiger" sind Sparkassen. Wahnsinn, was ich da gerade
erlebe, die sind echt noch im letzten Jahrtausend hängengeblieben.
-v, gerne per Telegram ;-)

Grüße
Marc
--
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Ralph A. Schmid, dk5ras
2019-03-25 09:15:27 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
-v, gerne per Telegram ;-)
Done. Im Wesentlichen geht es darum, sich nicht aus der Ferne
identifizieren zu können, wie bei modernen Banken sonst ganz gängiges
Verfahren, und die daraus resultierenden wochenlangen Verzögerungen in
der Abwicklung eines Erbfalles.


-ras
--
Ralph A. Schmid +49-171-3631223 +49-911-21650056
http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/ http://www.kabuliyan.de/
Marc Haber
2019-03-25 20:18:53 UTC
Permalink
Post by Ralph A. Schmid, dk5ras
Post by Marc Haber
-v, gerne per Telegram ;-)
Done. Im Wesentlichen geht es darum, sich nicht aus der Ferne
identifizieren zu können, wie bei modernen Banken sonst ganz gängiges
Verfahren, und die daraus resultierenden wochenlangen Verzögerungen in
der Abwicklung eines Erbfalles.
Danke. Schöne Geschichte.

Grüße
Marc
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Marion Scheffels
2019-03-21 19:49:29 UTC
Permalink
On Thu, 21 Mar 2019 11:53:20 +0100, Marc Haber
Post by Marc Haber
Der Mensch hinter dem Schalter wollte allerdings weder meine Auskunft
glauben, noch mit dem Callcenteragenten sprechen. Der Verweis auf den
Kundendienst erfolgte somit rein aus Abwimmelgründen.
War wohl eher eine Überraschung, dass der Kundenserivice was anderes
sagte als erwartet :-D
Wir haben mit denen übrigens nicht zu telefonieren, und weisungsbefugt
sind sie auch nicht. Wir haben eigene Quellen. Zudem sind die Angaben
von Kunden auch gern mal, hm, etwas schwierig einzuschätzen, um es mal
so auszudrücken. Von falsch informiert über falsch verstanden, hören
was man hören wollte, bis hin zu faustdicken Lügen.
Dafür kann der Kunde nix, der vor einem steht.
Post by Marc Haber
Die Agentur einen Ort weiter hat mir dann auch das Postident gemacht,
obwohl auf meinem vorläufigen Perso keine ausstellende Behörde
draufstand.
Das heißt nicht unbedingt, dass die zweite Agentur es richtig gemacht
hat, sondern nur, dass es dir so gefällt.
Allerdings weiß ich um das Problem mit den Vorläufigen und hätte
schlicht "nicht angegeben" eingetragen (falls keine interne Anweisung
dagegenspricht).

MarionS
--
***@marions.de

"Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?"
"Wieviel sind denn da drin?"
Stefan Schmitz
2019-03-21 20:34:01 UTC
Permalink
Post by Marion Scheffels
On Thu, 21 Mar 2019 11:53:20 +0100, Marc Haber
Post by Marc Haber
Der Mensch hinter dem Schalter wollte allerdings weder meine Auskunft
glauben, noch mit dem Callcenteragenten sprechen. Der Verweis auf den
Kundendienst erfolgte somit rein aus Abwimmelgründen.
War wohl eher eine Überraschung, dass der Kundenserivice was anderes
sagte als erwartet :-D
Wir haben mit denen übrigens nicht zu telefonieren, und weisungsbefugt
sind sie auch nicht. Wir haben eigene Quellen.
Der Kundendienst ist also wirklich nur dafür da, Kunden abzuwimmeln.
Hat man als Kunde keine Möglichkeit, zu erreichen, dass der
Schaltermensch den Fall sofort korrekt abwickelt?
Marion Scheffels
2019-03-22 08:11:47 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Der Kundendienst ist also wirklich nur dafür da, Kunden abzuwimmeln.
Man kann beim Kundendienst eine Beschwerde aufgeben.
Post by Stefan Schmitz
Hat man als Kunde keine Möglichkeit, zu erreichen, dass der
Schaltermensch den Fall sofort korrekt abwickelt?
Wenn du vor Ort niemanden erwischst, der es besser weiß und
gleichzeitig weisungsbefugt ist bzw es geich selbst macht, nein. Dann
geht die Beschwerde vom Kundenservice auf dem üblichen Weg bis hin zur
betreffenden Agentur.

MarionS
--
***@marions.de

"Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?"
"Wieviel sind denn da drin?"
Marc Haber
2019-03-22 10:32:02 UTC
Permalink
Post by Marion Scheffels
Post by Stefan Schmitz
Hat man als Kunde keine Möglichkeit, zu erreichen, dass der
Schaltermensch den Fall sofort korrekt abwickelt?
Wenn du vor Ort niemanden erwischst, der es besser weiß und
gleichzeitig weisungsbefugt ist bzw es geich selbst macht, nein. Dann
geht die Beschwerde vom Kundenservice auf dem üblichen Weg bis hin zur
betreffenden Agentur.
... und der Kunde schaut mit seinem konkreten, eventuell
zeitkritischen Anliegen in die Röhre. Stell Dir vor, es wäre konkret
nicht um ein Postident, sondern um ein dringendes Paket[1] gegangen,
das wäre während der Laufzeit der Beschwerde des Kunden wegen
abgelaufender Lagerfrist zurückgegangen.

Grüße
Marc

[1] das an der Tür übrigens ohne irgend einen Ausweis ausgehändigt
worden wäre, nur in der Agentur ist ein vorläufiger BPA nicht gut
genug
--
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Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
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Stefan Schmitz
2019-03-22 15:13:53 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
... und der Kunde schaut mit seinem konkreten, eventuell
zeitkritischen Anliegen in die Röhre. Stell Dir vor, es wäre konkret
nicht um ein Postident, sondern um ein dringendes Paket[1] gegangen,
das wäre während der Laufzeit der Beschwerde des Kunden wegen
abgelaufender Lagerfrist zurückgegangen.
Grüße
Marc
[1] das an der Tür übrigens ohne irgend einen Ausweis ausgehändigt
worden wäre, nur in der Agentur ist ein vorläufiger BPA nicht gut
genug
Dann schnappt man sich den nächstbesten Kunden, der einen sicher akzeptierten
Ausweis dabei hat, und bevollmächtigt den zur Abholung.
Die Unterschrif unter der Vollmacht wird auch nicht kontrolliert.
Marion Scheffels
2019-03-23 15:43:11 UTC
Permalink
On Fri, 22 Mar 2019 11:32:02 +0100, Marc Haber
Stell Dir vor, ...
"Stell-dir-vor"s gibts wie Sand am Meer. Man kann sich immer irgendein
Szenario ausdenken, bei dem man als ehrlicher Kunde wegen Vorschrift
XYZ oder irgendeiner "üblichen Vorgehensweise" ziemlich gear***t wäre,
und ich hätte immer ein Szenario dagenen zu halten, weswegen wir diese
Vorschrift bzw diese Vorgehensweise haben.

Bei uns in der Bank ruft nicht einfach mal irgend ein Unbekannter an,
behauptet weiß Gott, wer er wär und ordnet 1.2.3. an.
Die Ausgabe eines Paketes, das bis 25.000 Euro versichert sein kann
und einem bei grober Fahrlässigkeit in Rechnung gestellt wird, ist nur
der Anfang, das geht bis hin zu Geldwäsche-relevanten Transaktionen.

Irgendwelche Anweisungen werden mal schön brav über die üblichen
Kanäle reinkommen.

MarionS
--
***@marions.de

"Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?"
"Wieviel sind denn da drin?"
Stefan Schmitz
2019-03-23 15:58:42 UTC
Permalink
Post by Marion Scheffels
On Fri, 22 Mar 2019 11:32:02 +0100, Marc Haber
Stell Dir vor, ...
"Stell-dir-vor"s gibts wie Sand am Meer. Man kann sich immer irgendein
Szenario ausdenken, bei dem man als ehrlicher Kunde wegen Vorschrift
XYZ oder irgendeiner "üblichen Vorgehensweise" ziemlich gear***t wäre,
und ich hätte immer ein Szenario dagenen zu halten, weswegen wir diese
Vorschrift bzw diese Vorgehensweise haben.
Wow, du kannst jederzeit begründen, warum du gegen die offiziellen Vorgaben von
DHL oder gar gegen Gesetze verstößt? Es ging ja gerade darum, was man als Kunde
tun kann, wenn sich der Idiot am Schalter partout nicht korrekt verhalten will.
Marion Scheffels
2019-03-23 22:09:05 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Es ging ja gerade darum, was man als Kunde
tun kann, wenn sich der Idiot am Schalter partout nicht korrekt verhalten will.
Das Problem ist, dass die Ausgangssituation die gleiche ist, egal wer
recht hat und wer nicht.

Beide Parteien sind der Meinung, sie haben recht. In dem Moment weiß
niemand von den Beiden, wer unrecht hat, jeder glaubt, es sei der
jeweils andere.
In beiden Fällen ist der Mitarbeiter stur und der Kunde wird
versuchen, sich durchzusetzen, indem er sich an Vorgesetzte oder
Service wendet (falls er nicht sonstwie droht, mit Polizei, Anwalt,
sonstwas).

Was mich anbelangt: egal ob ich recht habe oder nicht, *ich* lasse mir
nicht von Dritten reinquatschen, sondern nur von den dazu befugten
Personen und Quellen. Und das sollte auch jeder andere so halten, dem
sein Job lieb ist.

Für beide Fälle gibt es exakt den gleichen Verfahrensweg - mit dem
Unterschied im Ergebnis: liege ich falsch, bekomme ich den Kopf
zurechtgesetzt, lag ich richtig, höre ich normalerweise nichts mehr
davon.

Überleg doch mal: meinst du, es gibt einen Weg, den man beschreiten
kann, wenn man recht hat - - und einen zweiten, wenn man *nicht* recht
hat? Wie blöd wäre das denn?
Der Kunde glaubt doch *immer*, er hat recht!


(Okay: gibt auch Fälle, wo der Kunde auch weiß, dass er nicht recht
hat. Einige versuchens trotzdem, z.B. mit Pöbeln, Lügen, Nötigen und
Drohen.)

MarionS
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"Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?"
"Wieviel sind denn da drin?"
Stefan Schmitz
2019-03-24 16:41:49 UTC
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Post by Marion Scheffels
Was mich anbelangt: egal ob ich recht habe oder nicht, *ich* lasse mir
nicht von Dritten reinquatschen, sondern nur von den dazu befugten
Personen und Quellen. Und das sollte auch jeder andere so halten, dem
sein Job lieb ist.
Wenn die Dritten von deinem Arbeitgeber extra dafür beschäftigt werden, über
die Regeln Auskunft zu geben, dann solltest du deren Aussage auch dann nicht
ignorieren, wenn sie dir nicht weisungsbefugt sind.
Und schon gar nicht dich weigern, aufgrund deren Aussage dich noch mal in den
schriftlichen Regeln zu vergewissern, ob du wirklich alles richtig gemacht hast.
Marion Scheffels
2019-03-24 18:56:41 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Wenn die Dritten von deinem Arbeitgeber extra dafür beschäftigt werden, über
die Regeln Auskunft zu geben, dann solltest du deren Aussage auch dann nicht
ignorieren, wenn sie dir nicht weisungsbefugt sind.
On Sat, 23 Mar 2019 16:43:11 +0100, in de.etc.post Marion Scheffels
Post by Stefan Schmitz
Bei uns in der Bank ruft nicht einfach mal irgend ein Unbekannter an,
behauptet weiß Gott, wer er wär und ordnet 1.2.3. an.
Die rufen hier erst gar nicht an.

MarionS
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"Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?"
"Wieviel sind denn da drin?"
Marion Scheffels
2019-03-23 15:57:55 UTC
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On Fri, 22 Mar 2019 11:32:02 +0100, Marc Haber
Post by Marc Haber
[1] das an der Tür übrigens ohne irgend einen Ausweis ausgehändigt
worden wäre, nur in der Agentur ist ein vorläufiger BPA nicht gut
genug
Es ist dem Zusteller erlaubt, davon auszugehen, dass jemand, der in
der Empfängerwohnung ist und ihm die Tür aufmacht, da auch was zu
suchen hat.

Anderer Leuts Benachrichtigungskarten zu "finden", schaffen gewisse
Leute dagegen öfter schon mal.

Überrascht mich allerdings, dass die kein normales Paket auf einen
Vorläufigen rausgeben wollten, immerhin ist das ein vollgültiges
Ausweispapier. Wir geben ja sogar auf Führerscheine und außer-EU-liche
Identkarten raus...

MarionS
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"Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?"
"Wieviel sind denn da drin?"
Marc Haber
2019-03-22 10:30:20 UTC
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Post by Marion Scheffels
On Thu, 21 Mar 2019 11:53:20 +0100, Marc Haber
Post by Marc Haber
Die Agentur einen Ort weiter hat mir dann auch das Postident gemacht,
obwohl auf meinem vorläufigen Perso keine ausstellende Behörde
draufstand.
Das heißt nicht unbedingt, dass die zweite Agentur es richtig gemacht
hat, sondern nur, dass es dir so gefällt.
Die hat "nicht angegeben" eingetragen.
Post by Marion Scheffels
Allerdings weiß ich um das Problem mit den Vorläufigen und hätte
schlicht "nicht angegeben" eingetragen (falls keine interne Anweisung
dagegenspricht).
... das hat das Callcenter auch gesagt.

Die Agentur 1 sagte "mit einem vorläufigen BPA können Sie kein
Postident machen, warten Sie auf den richtigen Ausweis".

Ich war danach noch auf dem Rathaus, die mir auf den Vorläufigen noch
einen Stempel draufgemacht haben, und "ausstellende Behörde" nebendran
geschrieben haben. Leider kam es während der Laufzeit des Vorläufigen
nicht nochmal zu einem Postident, das hätte ich ja liebend gerne mal
ausproiert.

Grüße
Marc
--
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Marion Scheffels
2019-03-23 15:51:08 UTC
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On Fri, 22 Mar 2019 11:30:20 +0100, Marc Haber
Post by Marc Haber
Ich war danach noch auf dem Rathaus, die mir auf den Vorläufigen noch
einen Stempel draufgemacht haben, und "ausstellende Behörde" nebendran
geschrieben haben. Leider kam es während der Laufzeit des Vorläufigen
nicht nochmal zu einem Postident, das hätte ich ja liebend gerne mal
ausproiert.
Ich kann dir bestätigen, dass diese Stempel bis zum Update der
Software bei den Behörden nachher üblich waren und auch so akzeptiert
werden sollten. War übrigens ein Fehler, dass die Angabe fehlte, war
wohl bundesweit so. :-)
Mit Dienstsiegel und Unterschrift dann wohlgemerkt, musste ja amtlich
sein.

MarionS
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"Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?"
"Wieviel sind denn da drin?"
Stefan Schmitz
2019-03-16 18:49:50 UTC
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Post by Michael Kreienberg
Der Satz "Der Bevollmächtigte muss nicht volljährig sein, wenn er eine
Postvollmacht sowie einen amtlichen Ausweis vorweisen kann." bezieht
sich auf die Postvollmacht, vielleicht gilt für die Vollmacht zur
Paketabholung Anderes?
Der Satz bezieht sich auf jegliche Abholung durch einen Bevollmächtigten.
Er taucht ja auf, bevor man sich für eine der beiden Vollmachten entscheidet.
Darum würde ich ihn so verstehen, dass Minderjährige nur mit Postvollmacht
abholen dürfen, nicht mit einer Vollmacht für das einzelne Paket.

Das wäre auch zu erklären, weil so eine missbräuchliche Abholung durch das Kind
mittels gefälschter Unterschrift auf der Abholkarte verhindert wird. Mit Postvollmacht wird dauerhaftes Vertrauen zum Kind dokumentiert; da wird
vielleicht sogar nachgefragt, ob der Vollmachtgeber das wirklich so will.
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