Michael Kreienberg
2005-07-13 18:00:52 UTC
Hallo,
ich habe aus den USA ein gebrauchtes Computerteil via
eBay gekauft. Nach ca. 1,5 Monaten ist meine Ware
anscheinend hier angekommen (Versand mit USPS), denn
heute lag eine Benachrichtigung über den Eingang einer
Sendung mit Drittlandsware der Zollübergabestelle der
Deutschen Post.
Der "Mitteilung über die Zollbehandlung einer Postsendung"
entnehme ich, dass das Zollamt Frankfurt/M am Osthafen
gerne Ausdrucke der eBay-Seite und des Zahlungsnachweises
von mir sehen möchte sowie Angaben über die Art der
Sendung. Soweit kein Problem.
Was ich jetzt nicht verstehe ist die Passage im Text des
Post-Anschreibens: "Die Deutsche Post vertritt den Empfänger,
wenn die für die Zollerklärung der Sendung erforderlichen
Unterlagen einschließlich dieser Benachrichtigungskarte und
deren Anlagen - an das o.g. Zollamt eingereicht werden. In
diesem Fall ist für die Postverzollung mit einem erhöhtem Zeit-
bedarf zu rechnen."
Mir stellen sich dazu folgende Fragen:
- Ich kann also die geforderten Unterlagen/Nachweise/Dokumente
dem Zollamt "einreichen" und die Post vertritt mich dann. Heißt
das, ich kann dem Zollamt die Sachen formlos zuschicken und
die Postbeförderung geht dann - mit Verzögerung - weiter?
- Oder funktioniert das nur, wenn man über spezielle Formblätter
verfügt?
- Berechnet die Post dann diesen Aufwand (ähnlich wie GLS
und UPS dies tun)?
- Wie zieht die Post die fällige MwSt. ein?
Andere Sache: Wenn ich den Kram selbst abhole, war schon
mal jemand im Zollamt in Frankfurt/M am Osthafen? Ist das
dort morgens sehr voll?
Vielen Dank für einen Tipp.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kreienberg
ich habe aus den USA ein gebrauchtes Computerteil via
eBay gekauft. Nach ca. 1,5 Monaten ist meine Ware
anscheinend hier angekommen (Versand mit USPS), denn
heute lag eine Benachrichtigung über den Eingang einer
Sendung mit Drittlandsware der Zollübergabestelle der
Deutschen Post.
Der "Mitteilung über die Zollbehandlung einer Postsendung"
entnehme ich, dass das Zollamt Frankfurt/M am Osthafen
gerne Ausdrucke der eBay-Seite und des Zahlungsnachweises
von mir sehen möchte sowie Angaben über die Art der
Sendung. Soweit kein Problem.
Was ich jetzt nicht verstehe ist die Passage im Text des
Post-Anschreibens: "Die Deutsche Post vertritt den Empfänger,
wenn die für die Zollerklärung der Sendung erforderlichen
Unterlagen einschließlich dieser Benachrichtigungskarte und
deren Anlagen - an das o.g. Zollamt eingereicht werden. In
diesem Fall ist für die Postverzollung mit einem erhöhtem Zeit-
bedarf zu rechnen."
Mir stellen sich dazu folgende Fragen:
- Ich kann also die geforderten Unterlagen/Nachweise/Dokumente
dem Zollamt "einreichen" und die Post vertritt mich dann. Heißt
das, ich kann dem Zollamt die Sachen formlos zuschicken und
die Postbeförderung geht dann - mit Verzögerung - weiter?
- Oder funktioniert das nur, wenn man über spezielle Formblätter
verfügt?
- Berechnet die Post dann diesen Aufwand (ähnlich wie GLS
und UPS dies tun)?
- Wie zieht die Post die fällige MwSt. ein?
Andere Sache: Wenn ich den Kram selbst abhole, war schon
mal jemand im Zollamt in Frankfurt/M am Osthafen? Ist das
dort morgens sehr voll?
Vielen Dank für einen Tipp.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kreienberg