Discussion:
Nachricht von der Zolluebergabestelle der Deutschen Post
(zu alt für eine Antwort)
Michael Kreienberg
2005-07-13 18:00:52 UTC
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Hallo,

ich habe aus den USA ein gebrauchtes Computerteil via
eBay gekauft. Nach ca. 1,5 Monaten ist meine Ware
anscheinend hier angekommen (Versand mit USPS), denn
heute lag eine Benachrichtigung über den Eingang einer
Sendung mit Drittlandsware der Zollübergabestelle der
Deutschen Post.

Der "Mitteilung über die Zollbehandlung einer Postsendung"
entnehme ich, dass das Zollamt Frankfurt/M am Osthafen
gerne Ausdrucke der eBay-Seite und des Zahlungsnachweises
von mir sehen möchte sowie Angaben über die Art der
Sendung. Soweit kein Problem.

Was ich jetzt nicht verstehe ist die Passage im Text des
Post-Anschreibens: "Die Deutsche Post vertritt den Empfänger,
wenn die für die Zollerklärung der Sendung erforderlichen
Unterlagen einschließlich dieser Benachrichtigungskarte und
deren Anlagen - an das o.g. Zollamt eingereicht werden. In
diesem Fall ist für die Postverzollung mit einem erhöhtem Zeit-
bedarf zu rechnen."

Mir stellen sich dazu folgende Fragen:
- Ich kann also die geforderten Unterlagen/Nachweise/Dokumente
dem Zollamt "einreichen" und die Post vertritt mich dann. Heißt
das, ich kann dem Zollamt die Sachen formlos zuschicken und
die Postbeförderung geht dann - mit Verzögerung - weiter?
- Oder funktioniert das nur, wenn man über spezielle Formblätter
verfügt?
- Berechnet die Post dann diesen Aufwand (ähnlich wie GLS
und UPS dies tun)?
- Wie zieht die Post die fällige MwSt. ein?

Andere Sache: Wenn ich den Kram selbst abhole, war schon
mal jemand im Zollamt in Frankfurt/M am Osthafen? Ist das
dort morgens sehr voll?

Vielen Dank für einen Tipp.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kreienberg
André Wilkens
2005-07-17 17:21:32 UTC
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Post by Michael Kreienberg
- Ich kann also die geforderten Unterlagen/Nachweise/Dokumente
dem Zollamt "einreichen" und die Post vertritt mich dann. Heißt
das, ich kann dem Zollamt die Sachen formlos zuschicken und
die Postbeförderung geht dann - mit Verzögerung - weiter?
- Oder funktioniert das nur, wenn man über spezielle Formblätter
verfügt?
- Berechnet die Post dann diesen Aufwand (ähnlich wie GLS
und UPS dies tun)?
- Wie zieht die Post die fällige MwSt. ein?
Sollte alles hier stehen:

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/index.html
--
Grüße:
André
Michael Kreienberg
2005-07-17 22:06:06 UTC
Permalink
Hallo,
Post by André Wilkens
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/index.html
nein, leider gar nicht, eher hilft:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/a0_einfuhr/c0_gestellungspflichtig/b0_selbstverzoller/

Ich hab das Paket zwischenzeitlich abgeholt, alles kein
Problem. Was ich nun nicht verstehe: Was adelt mich zum
Selbstverzoller (Aufkleber "Selbstverzollung - Sendung ist
von der Deutschen nicht dem Empfänger, sondern dem
Zollamt zu übergeben"), wenn ich via USPS Economy
(Surface) Parcel Post aus den USA ein Paket bekomme,
welches an die Deutsche Post AG übergeben wurde?

Ist diese Selbstverzollung das Resultat einer Stichproben-
prüfung (Pech)? Oder verzollt die Post/DHL grundsätzlich
keine Pakete ab bestimmten Warenwerten?

Ach ja, im Zollamt im Frankfurter Osthafen war nicht viel
Publikumsverkehr, eigentlich war ich der einzige "Customer"
und die Leute machen dort einen guten Job.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kreienberg
Erik Vogelgsang
2005-07-18 20:56:10 UTC
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Post by Michael Kreienberg
Ich hab das Paket zwischenzeitlich abgeholt, alles kein
Problem. Was ich nun nicht verstehe: Was adelt mich zum
Selbstverzoller (Aufkleber "Selbstverzollung - Sendung ist
von der Deutschen nicht dem Empfänger, sondern dem
Zollamt zu übergeben"), wenn ich via USPS Economy
(Surface) Parcel Post aus den USA ein Paket bekomme,
welches an die Deutsche Post AG übergeben wurde?
Die Tatsache, daß dem Paket nicht alle zur Verzollung notwendigen
Unterlagen beilagen, macht Dich zum Selbstverzoller. Andernfalls hättest
du von der Zollbehandlung nur bemerkt, daß der Zusteller von Dir die
Zollgebühren (in Bar) verlangt hätte.
--
Gruß Erik.
Marcel Schneider
2005-07-19 04:00:47 UTC
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Post by Erik Vogelgsang
Die Tatsache, daß dem Paket nicht alle zur Verzollung notwendigen
Unterlagen beilagen, macht Dich zum Selbstverzoller. Andernfalls
hättest du von der Zollbehandlung nur bemerkt, daß der Zusteller von
Dir die Zollgebühren (in Bar) verlangt hätte.
Das war mal- DHL schickt nach ca. 6 Wochen ne Rechnung.
Man sieht der Sendung nicht an, ob Zoll fällig ist.

Gruß
Marcel
Michael Kreienberg
2005-07-19 21:21:05 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Erik Vogelgsang
Die Tatsache, daß dem Paket nicht alle zur Verzollung
notwendigen Unterlagen beilagen, macht Dich zum
Selbstverzoller. Andernfalls hättest du von der Zollbehandlung
nur bemerkt, daß der Zusteller von Dir die Zollgebühren (in Bar)
verlangt hätte.
... wobei obiges nicht aus meiner Feder stammt.

Gruß
Michael Kreienberg
Erik Vogelgsang
2005-07-20 15:08:55 UTC
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Post by Marcel Schneider
Das war mal- DHL schickt nach ca. 6 Wochen ne Rechnung.
Man sieht der Sendung nicht an, ob Zoll fällig ist.
Das gilt, wenn Du Geschäftskunde mit speziellen Verträgen bist. Der
normale Privatkunde bekommt von DHL nichts auf Rechnung.
--
Gruß Erik.
Marcel Schneider
2005-07-20 16:22:00 UTC
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Post by Erik Vogelgsang
Post by Marcel Schneider
Das war mal- DHL schickt nach ca. 6 Wochen ne Rechnung.
Man sieht der Sendung nicht an, ob Zoll fällig ist.
Das gilt, wenn Du Geschäftskunde mit speziellen Verträgen bist. Der
normale Privatkunde bekommt von DHL nichts auf Rechnung.
Ich bin kein Geschäftskunde und habe keinerlei Veträge mit DHL.


Gruß
Marcel
Erik Vogelgsang
2005-07-20 16:29:45 UTC
Permalink
Post by Marcel Schneider
Ich bin kein Geschäftskunde und habe keinerlei Veträge mit DHL.
Dann hat der Absender nicht den Standardservice der örtlichen
ausländischen Post verwendet. Wie es genau gewesen sein könnte, weiß ich
aber auch nicht.
--
Gruß Erik.
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