Discussion:
Einschreiben, Falscher Name
(zu alt für eine Antwort)
Mike Grantz
2023-02-13 02:52:23 UTC
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Wie sieht es eigentlich aus, wenn auf einem Einschreiben, bzw. der
Benachrichtigung, ein falscher Name steht?

Darf der Zusteller oder die Schalterperson das Einschreiben aushändigen,
obwohl auf dem Ausweis ein anderer Name steht? Und sei es nur ein
flascher Buchstabe?
Stefan Schmitz
2023-02-13 11:17:20 UTC
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Post by Mike Grantz
Wie sieht es eigentlich aus, wenn auf einem Einschreiben, bzw. der
Benachrichtigung, ein falscher Name steht?
Darf der Zusteller oder die Schalterperson das Einschreiben aushändigen,
obwohl auf dem Ausweis ein anderer Name steht? Und sei es nur ein
flascher Buchstabe?
Fändest du es richtig, die vertragsgemäße Zustellung an den vom Absender
gewünschten Empfänger nur deswegen zu verweigern, weil ein Buchstabe
falsch ist?
Mike Grantz
2023-02-13 20:54:11 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Fändest du es richtig, die vertragsgemäße Zustellung an den vom Absender
gewünschten Empfänger nur deswegen zu verweigern, weil ein Buchstabe
falsch ist?
Du hättest also kein Problem damit, wenn dein Nachmieter Stefan Schmatz,
der dich gar nicht mag, deine Einschreiben entgegen nimmt? Später wohnt
da lustigerweise ein Steffan Schmitz.
Stefan Schmitz
2023-02-13 23:03:04 UTC
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Post by Mike Grantz
Post by Stefan Schmitz
Fändest du es richtig, die vertragsgemäße Zustellung an den vom
Absender gewünschten Empfänger nur deswegen zu verweigern, weil ein
Buchstabe falsch ist?
Du hättest also kein Problem damit, wenn dein Nachmieter Stefan Schmatz,
der dich gar nicht mag, deine Einschreiben entgegen nimmt? Später wohnt
da lustigerweise ein Steffan Schmitz.
Ich habe kein Interesse am Empfang von Einschreiben. Wenn jemand meint,
mir dennoch eins zukommen lassen zu müssen, obwohl ich nicht mehr da
wohne, darf er sich gern mit meinem Nachmieter rumschlagen. (Mal ganz
davon abgesehen, dass solch große Namensähnlichkeiten
aufeinanderfolgender Mieter äußerst unwahrscheinlich sind.)

Nur wenn im gleichen Haus mehrere Parteien mit sehr ähnlichen Namen
existieren, muss der Zusteller genau aufpassen, dass er die nicht
verwechselt.
Harald Klotz
2023-02-13 22:34:33 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Fändest du es richtig, die vertragsgemäße Zustellung an den vom Absender
gewünschten Empfänger nur deswegen zu verweigern, weil ein Buchstabe
falsch ist?
Woher willst du wissen, welcher Empänger gewünscht ist?

Es steht ein anderer Name drauf. Es kann ebenso ein Irrtum bei der
Adresse aein.
Es kann ein anderer Einwohner im selben Haus sein, der Name ist richtig,
der hat jedoch kein (korrektes) Türschild. Er wohnt in Untermiete...

Grüße
Harald
Frank Miller
2023-02-14 01:44:17 UTC
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Post by Harald Klotz
Post by Stefan Schmitz
Fändest du es richtig, die vertragsgemäße Zustellung an den vom Absender
gewünschten Empfänger nur deswegen zu verweigern, weil ein Buchstabe
falsch ist?
Woher willst du wissen, welcher Empänger gewünscht ist?
Es steht ein anderer Name drauf. Es kann ebenso ein Irrtum bei der
Adresse aein.
Wer ein Einschreiben verschickt, sollte schon sichergehen, daß er es an eine
korrekte und aktuelle Meldeadresse schickt.
Alles andere wäre Schlamperei und verschwendete Gebühren für Einschreiben.
Post by Harald Klotz
Es kann ein anderer Einwohner im selben Haus sein, der Name ist richtig,
der hat jedoch kein (korrektes) Türschild. Er wohnt in Untermiete...
Dann wird das Einschreiben eben nicht zugestellt.

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