Discussion:
Mahnbescheid und Nachsendeauftrag
(zu alt für eine Antwort)
Harald Schaefer
2010-07-14 14:49:01 UTC
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Folgende Situation: Jemand schuldet mir Geld und ist verzogen.
Ich weiß aber, dass derjenige einen Nachsendeauftrag bei der Post
gestellt hat. Kann ich meinem Schuldner jetzt eine rechtsgültige
Mahnung schicken und, falls er die ignoriert, ihm einen
Mahnbescheid zustellen lassen?

Seine aktuelle Anschrift ist mir nicht bekannt und ich gehe davon
aus, dass die Post sie mir aus Datenschutzgründen auch nicht
mitteilen wird.

(Da die Frage m.E. sowohl posttechnische als auch rechtliche
Aspekte berührt, setze ich mal kein F'up2.)
--
MfG Harry

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Rainer Wahl
2010-07-14 15:03:34 UTC
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Post by Harald Schaefer
(Da die Frage m.E. sowohl posttechnische als auch rechtliche
Aspekte berührt, setze ich mal kein F'up2.)
Die Frage tangiert noch nicht einmal posttechnische Aspekte. Das ist eine
rein rechtliche Frage.
--
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Baubericht ME-109 RC-Flugmodell:
http://www.r-wahl.de/modellbau/me-109/me-109.php
Stefan
2010-07-14 15:37:20 UTC
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Post by Harald Schaefer
Seine aktuelle Anschrift ist mir nicht bekannt und ich gehe davon
aus, dass die Post sie mir aus Datenschutzgründen auch nicht
mitteilen wird.
Wenn er sich korrekt umgemeldet hat, teilt dir das Einwohnermeldeamt
gegen eine geringe Gebühr die neue Anschrift mit. Die Kosten machst du
dann im Mahnbescheid geltend.

Gruß

Stefan
Lars Friedrich
2010-07-14 15:44:00 UTC
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Post by Harald Schaefer
Folgende Situation: Jemand schuldet mir Geld und ist verzogen.
Ich weiß aber, dass derjenige einen Nachsendeauftrag bei der Post
gestellt hat. Kann ich meinem Schuldner jetzt eine rechtsgültige
Mahnung schicken und, falls er die ignoriert, ihm einen
Mahnbescheid zustellen lassen?
Die Frage beschränkt sich darauf, ob du den Zugang beweisen kannst. Dies
ist unabhängig von der Tatsache, ob ein Nachsendeauftrag vorliegt oder
nicht.

Grüße,
Lars Friedrich
Stefan Schmitz
2010-07-14 16:04:05 UTC
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Post by Harald Schaefer
Folgende Situation: Jemand schuldet mir Geld und ist verzogen.
Ich weiß aber, dass derjenige einen Nachsendeauftrag bei der Post
gestellt hat. Kann ich meinem Schuldner jetzt eine rechtsgültige
Mahnung schicken und, falls er die ignoriert, ihm einen
Mahnbescheid zustellen lassen?
Freilich kannst du das. Die Mahnung entfaltet aber nur dann Wirkung,
wenn sie ihm auch wirklich zugeht. Laut Website der Post werden auch
Einschreiben nachgesendet, sodass du damit den Zustellnachweis führen
kannst.
Ob und wie dem Absender dabei die neue Adresse mitgeteilt wird, müssen
die Postler sagen.
Ein Mahnbescheid wird allerdings nicht ohne weiteres nachgesandt,
dafür solltest du schon die neue Anschrift kennen.
Post by Harald Schaefer
Seine aktuelle Anschrift ist mir nicht bekannt und ich gehe davon
aus, dass die Post sie mir aus Datenschutzgründen auch nicht
mitteilen wird.
Vor etlichen Jahren habe ich von der Post auf schriftliche Nachfrage
die Nachsendeadresse erfahren. Macht sie das heute nicht mehr?
Wolf Stringhammer
2010-07-14 16:32:12 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Laut Website der Post werden auch
Einschreiben nachgesendet...
Mahnbescheide werden aber nicht per Einschreiben zugesandt!

W.
Marion Scheffels
2010-07-14 20:59:45 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Vor etlichen Jahren habe ich von der Post auf schriftliche Nachfrage
die Nachsendeadresse erfahren. Macht sie das heute nicht mehr?
Doch, das gibts noch, das ist Standard für viele Firmen, auf ihre Briefe
"Falls verzoigen, mit neuer Anschrift zurück" auf die Post zuschreiben.
Man kann aber der Anschriftweitergabe widersprechen.

MarionS
--
***@marions.de

"Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?"
"Wieviel sind denn da drin?"
Angelique Presse
2010-07-14 21:11:42 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Vor etlichen Jahren habe ich von der Post auf schriftliche Nachfrage
die Nachsendeadresse erfahren. Macht sie das heute nicht mehr?
Als ich vor nicht allzu langer Zeit einen Nachsendeantrag stellte (das geht
mittlerweile online), konnte ich genau angeben, wem die Post meine neue
Adresse mitteilen darf. Das gab da IIRC drei Staffelungen
1. jedem
2. nur Geschäftspartnern (also Leuten, die meine alte Adresse schon kannten,
oder so)
3. niemandem

Gruß, Angelique (sich für 3 entschieden habend)
--
"35 Millimeter", die Filmsendung bei Radio Dreyeckland.
http://kuerzer.de/35mm
Michael Koslowski
2010-07-14 21:28:24 UTC
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Post by Angelique Presse
2. nur Geschäftspartnern (also Leuten, die meine alte Adresse
schon kannten, oder so)
Und woher weiss das die Post?
Post by Angelique Presse
3. niemandem
Gruß, Angelique (sich für 3 entschieden habend)
Deine Gläubiger finden dich trotzdem :-)).


Michael
Harald Klotz
2010-07-14 21:57:41 UTC
Permalink
Post by Michael Koslowski
Post by Angelique Presse
2. nur Geschäftspartnern (also Leuten, die meine alte Adresse
schon kannten, oder so)
Und woher weiss das die Post?
Ganz einfach, auf der Sendung stand die alte Adresse.

Harald
Michael Koslowski
2010-07-15 06:50:37 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Ganz einfach, auf der Sendung stand die alte Adresse.
Du hast wohl ein wenig die Übersicht verloren :-)).


Michael
Harald Klotz
2010-07-15 16:15:58 UTC
Permalink
Post by Michael Koslowski
Post by Harald Klotz
Ganz einfach, auf der Sendung stand die alte Adresse.
Du hast wohl ein wenig die Übersicht verloren :-)).
Mir scheint es bei dir der Fall.
Die Post teilt denen die neue Adresse mit, denen die alte Adresse
bekannt war.
Wer also an die alte Adresse geschickt hat, dem war die alte Adresse
bekannt und der gehört damit zum Kreis derer, denen die Post die Adresse
mitteilen darf, wenn du es so bestimmt hast.

Harald

Harald Klotz
2010-07-14 16:28:16 UTC
Permalink
Post by Harald Schaefer
Folgende Situation: Jemand schuldet mir Geld und ist verzogen.
Ich weiß aber, dass derjenige einen Nachsendeauftrag bei der Post
gestellt hat. Kann ich meinem Schuldner jetzt eine rechtsgültige
Mahnung schicken und, falls er die ignoriert, ihm einen
Mahnbescheid zustellen lassen?
Es kommt im Wesentlichen auf den Zugang, nicht auf die Adresse an.
Ein Einschreiben kann den Zugang belegen.

Harald
Marianne Bessler
2010-07-14 19:06:46 UTC
Permalink
Post by Harald Schaefer
. Kann ich meinem Schuldner jetzt eine rechtsgültige
Mahnung schicken und, falls er die ignoriert, ihm einen
Mahnbescheid zustellen lassen?
Ich würde ein Einwurfeuischreiben verwende, da dann die Zustellung
dokumetiert ist, egal ob der Empfänger es persönlich entgegegennimmt, und du
die Zustellung per Internet nachweisen kannst.

Marianne
Stefan
2010-07-14 19:26:20 UTC
Permalink
Post by Marianne Bessler
Post by Harald Schaefer
. Kann ich meinem Schuldner jetzt eine rechtsgültige
Mahnung schicken und, falls er die ignoriert, ihm einen
Mahnbescheid zustellen lassen?
Ich würde ein Einwurfeuischreiben verwende, da dann die Zustellung
dokumetiert ist, egal ob der Empfänger es persönlich entgegegennimmt, und du
die Zustellung per Internet nachweisen kannst.
Marianne
Der Mahnbescheid wird vom Gericht zugestellt, nicht vom Gläubiger.

Gruß

Stefan
Harald Klotz
2010-07-14 19:52:32 UTC
Permalink
Post by Stefan
Der Mahnbescheid wird vom Gericht zugestellt, nicht vom Gläubiger.
Naja, von einem Zustelldienst.
Das kann der Gerichtsbote sein oder auch ein Dienstleister, die Post
z.B.

Harald
Wolf Stringhammer
2010-07-14 19:54:54 UTC
Permalink
Post by Stefan
Post by Marianne Bessler
Ich würde ein Einwurfeuischreiben verwende, da dann die Zustellung
dokumetiert ist, egal ob der Empfänger es persönlich entgegegennimmt, und
du die Zustellung per Internet nachweisen kannst.
Marianne
Der Mahnbescheid wird vom Gericht zugestellt, nicht vom Gläubiger.
Und auch nicht per Einschreiben!

W.
Harald Hengel
2010-07-14 19:50:25 UTC
Permalink
Post by Stefan
Der Mahnbescheid wird vom Gericht zugestellt, nicht vom Gläubiger.
Lesen hilft. ;-)

Der OP wollte zunächst eine Mahnung schicken.
Ein Mahnbescheid geht nur an eine gültige Adresse, das ist soweit
richtig, ein Nachsenden gibt es da meines Wissens nicht.
Um einen Mahnbescheid schicken zu können muss aber zunächst eine fällige
Forderung bestehen, dazu kann die vorangegegangene Mahnung erforderlich
sein.

Harald
Stefan Schmitz
2010-07-14 22:14:30 UTC
Permalink
Post by Marianne Bessler
Post by Harald Schaefer
. Kann ich meinem Schuldner jetzt eine rechtsgültige
Mahnung schicken und, falls er die ignoriert, ihm einen
Mahnbescheid zustellen lassen?
Ich würde ein Einwurfeuischreiben verwende, da dann die Zustellung
dokumetiert ist, egal ob der Empfänger es persönlich entgegegennimmt, und du
die Zustellung per Internet nachweisen kannst.
Das ist bei Umzug riskant. Wenn nicht nachgesendet wird und an der
alten Adresse noch kein neuer Name am Briefkasten steht, ist da eine
Zustellung dokumentiert, die keinen Zugang bewirkt.
Oder ist im Tracking die tatsächliche Zustelladresse erkennbar?
Harald Hengel
2010-07-14 22:33:30 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Das ist bei Umzug riskant. Wenn nicht nachgesendet wird und an der
alten Adresse noch kein neuer Name am Briefkasten steht,
Ist der nicht der alte Wohnungsinhaber für die Entfernung seines Namens
verantwortlich?
Post by Stefan Schmitz
ist da eine
Zustellung dokumentiert, die keinen Zugang bewirkt.
Oder ist im Tracking die tatsächliche Zustelladresse erkennbar?
Gibt es Urteile?
Ist es nicht Problem des Empfängers, dafür zu sorgen, dass an *seiner*
Adresse eingeworfenes ihn erreicht?

Ich denke, solange er seinen Namen daran kleben lässt ist es seine Sache
sich um dort eingeworfenen Dinge zu kümmern.

Harald
Wolfgang May
2010-07-15 09:54:18 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Marianne Bessler
Post by Harald Schaefer
. Kann ich meinem Schuldner jetzt eine rechtsgültige
Mahnung schicken und, falls er die ignoriert, ihm einen
Mahnbescheid zustellen lassen?
Ich würde ein Einwurfeuischreiben verwende, da dann die Zustellung
dokumetiert ist, egal ob der Empfänger es persönlich entgegegennimmt, und du
die Zustellung per Internet nachweisen kannst.
Das ist bei Umzug riskant. Wenn nicht nachgesendet wird und an der
alten Adresse noch kein neuer Name am Briefkasten steht, ist da eine
Zustellung dokumentiert, die keinen Zugang bewirkt.
Nur dann?
Hier liegt oft Post an die vorherigen Bewohner im Briefkasten,
obwohl diese einen Nachsendeantrag gestellt haben, und schon lange der
neue Name am Briefkasten steht.

Wolfgang
Stefan Schmitz
2010-07-15 13:16:01 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Hier liegt oft Post an die vorherigen Bewohner im Briefkasten,
obwohl diese einen Nachsendeantrag gestellt haben, und schon lange der
neue Name am Briefkasten steht.
War darunter auch schon ein Einwurfeinschreiben?
Da der Einwurf eines solchen einzeln protokolliert werden muss, gehe
ich davon aus, dass der Briefträger genauer als bei normaler Post
hinschaut.
Christoph Brüninghaus
2010-07-15 13:43:19 UTC
Permalink
Am 15.07.2010 11:54, schrieb Wolfgang May:

[...]
Post by Wolfgang May
Nur dann?
Hier liegt oft Post an die vorherigen Bewohner im Briefkasten,
obwohl diese einen Nachsendeantrag gestellt haben,
Das ist ein Problem der Sortierung/Verarbeitung vor/beim Transport.
Post by Wolfgang May
und schon lange der
neue Name am Briefkasten steht.
Das ist ein Problem des Briefzustellers.


Christoph
Paul Schmitz-Josten
2010-07-15 10:13:32 UTC
Permalink
F'Up2 dsrm
Post by Marianne Bessler
Post by Harald Schaefer
. Kann ich meinem Schuldner jetzt eine rechtsgültige
Mahnung schicken und, falls er die ignoriert, ihm einen
Mahnbescheid zustellen lassen?
Ich würde ein Einwurfeuischreiben verwende, da dann die Zustellung
dokumetiert ist, egal ob der Empfänger es persönlich entgegegennimmt, und du
die Zustellung per Internet nachweisen kannst.
Nach dem was ich dazu gelesen habe ist ein Einwurfeinschreiben nach einem
einfachen Brief das Unsicherste was es gibt, auch bzgl. gerichtlicher
Verwertbarkeit. Den Posterern wird da offensichtlich nicht (mehr?) getraut.
Ein Einschreiben mit Rückschein (oder auch ohne) ist sicherer, wenn keine
Fristen verfallen, weil der Empfänger selbst quittieren muss, und wenn er
es zurückgehen lässt, schickt man ein weiteres - kommt dies auch zurück,
ist er in Annahmeverzug.

Wenn in diesem Fall allerdings die Zustellversuche an die alte, falsche
Adresse gehen, könnte es wieder anders aussehen...

Ciao,

Paul
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