Harald Schaefer
2010-07-14 14:49:01 UTC
Folgende Situation: Jemand schuldet mir Geld und ist verzogen.
Ich weiß aber, dass derjenige einen Nachsendeauftrag bei der Post
gestellt hat. Kann ich meinem Schuldner jetzt eine rechtsgültige
Mahnung schicken und, falls er die ignoriert, ihm einen
Mahnbescheid zustellen lassen?
Seine aktuelle Anschrift ist mir nicht bekannt und ich gehe davon
aus, dass die Post sie mir aus Datenschutzgründen auch nicht
mitteilen wird.
(Da die Frage m.E. sowohl posttechnische als auch rechtliche
Aspekte berührt, setze ich mal kein F'up2.)
Ich weiß aber, dass derjenige einen Nachsendeauftrag bei der Post
gestellt hat. Kann ich meinem Schuldner jetzt eine rechtsgültige
Mahnung schicken und, falls er die ignoriert, ihm einen
Mahnbescheid zustellen lassen?
Seine aktuelle Anschrift ist mir nicht bekannt und ich gehe davon
aus, dass die Post sie mir aus Datenschutzgründen auch nicht
mitteilen wird.
(Da die Frage m.E. sowohl posttechnische als auch rechtliche
Aspekte berührt, setze ich mal kein F'up2.)
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MfG Harry
--- news://freenews.netfront.net/ - complaints: ***@netfront.net ---
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